Firmengründung
Im Gesellschaftsrecht Brasiliens sind im Wesentlichen alle auch in Deutschland bekannten Unternehmensformen vorgesehen, angefangen von der Einzelfirma über die OHG und KG bis hin zur GmbH und AG. Auch eine Beteiligung an einer bereits bestehenden oder neu zu gründenden Firma ist für Ausländer im Rahmen eines deutsch-brasilianischen Joint-Venture oder sogar durch einen Firmenkauf in Brasilien möglich.
Gründung einer Limitada
Die wesentliche Rechtsgrundlage für die Firmengründung einer Limitada ist das neue brasilianische Zivilgesetzbuch, insbesondere das Gesetz Nr. 10.406 vom 10. Januar 2002. Darüber hinaus greift bei der Firmengründung einer Limitada in Brasilien auch das Aktiengesetz, wenn dies der Gesellschaftsvertrag vorsieht. Besonders geeignet ist die Firmengründung einer Limitada für kleine und mittlere Unternehmen. Geeignet ist diese Art der Firmengründung aber auch für international agierende Großunternehmen, wenn von diesen keine Aktien an der Börse gehandelt werden und ein häufiger Wechsel der Gesellschafter vorgesehen, bzw. wahrscheinlich ist. Die Gründung einer Limitada ist nur durch mindestens zwei Gesellschafter möglich. Eine brasilianische Mindestbeteiligung ist nicht erforderlich. Nach der Firmengründung erhalten ausländische Gesellschafter eine brasilianische Bundessteuernummer. Die Haftung der Limitada ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Gründung einer S.A.
Die Rechtsgrundlage für die Firmengründung einer S.A. in Brasilien ist das brasilianische Aktiengesetz, insbesondere Gesetz Nr. 6.404 vom 15.12.1976, sowie ergänzend Gesetz Nr. 10.301 vom 31.10.2001. Die Firmengründung einer S.A. kann als offene oder geschlossene Aktiengesellschaft vollzogen werden, wobei nur eine offene S.A. ihre Aktien an der Börse handeln kann. Ein Mindestkapital ist bei Gründung einer S.A. nicht erforderlich.
Firmengründung in Brasilien als Joint-Venture
Bei der Firmengründung als Joint-Venture handelt es sich um eine Kooperation zwischen Unternehmen, bzw. um einen Zusammenschluss von zwei Gesellschaften zu einem Gemeinschaftsunternehmen. Die Vorteile einer Firmengründung als Joint-Venture liegen darin, dass jede Seite von den Stärken der anderen profitiert. Bei einem deutsch-brasilianischen Joint-Venture bringen die deutschen Unternehmen meist das Kapital und moderne Technologien mit, bzw. den Vorteil einer weltweiten Vernetzung, die brasilianische Seite die bestehende Infrastruktur in Form der Vertriebs- und Produktionsstrukturen, wie auch lokale Marktkenntnisse und Kontakte zu Lieferanten und den örtlichen Behörden und natürlich auch geschultes Personal, wobei dieses durch deutsche Fachkräfte meist weitergebildet wird. Bei einem Joint-Venture liegt in Brasilien die Mindestanlage bei 50.000 US-Dollar.
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