Steuern

Das Steuersystem Brasiliens steht dem deutschen was seine Komplexität angeht in nichts nach. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuern wird durch die brasilianische Bundesverfassung (die CF, bzw. Constituição Federal) aus dem Jahr 1988 und das nationale Steuergesetzbuch (das CTN, bzw. Código Tributário Nacional) aus dem Jahr 1966 geregelt.

 

Brasiliens Steuern umfassen mehr als 60 unterschiedliche Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern. Man unterscheidet hierbei zwischen indirekten und direkten Steuern. Die indirekten Steuern überwiegen dabei. Wie auch in anderen Ländern besteht unter den Hoheitsträgern ein permanentes Ringen um Verteilung der Einnahmen.

 

Steuern für Unternehmen in Brasilien: Hohe Sozialabgaben

Firmen und Personen in Brasilien, wie auch ausländische Gesellschafter von brasilianischen Unternehmen benötigen eine brasilianische Bundessteuernummer (CPF, bzw. CNPJ). Unter dieser werden auch die Steuern für Unternehmen erhoben, wie die Körperschaftssteuer (IRPJ - Imposto de Renda da Pessoa Juridica), die 15 Prozent des steuerpflichtigen Gewinns bis R$ 240.000,00 p.a. beträgt. Liegen die Gewinne darüber, werden diese mit zusätzlichen zehn Prozent besteuert. Hinzu kommt noch eine Gewinnsozialabgabe (CSLL - Contribuição Social sobre o Lucro Líquido). Diese beträgt neun Prozent vom Nettogewinn. Zu den Steuern für Unternehmen zählen auch noch die Sozialintegrationsabgabe (PIS - Programa de Integração Social) und die Sozialfinanzierungsabgabe (COFINS - Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social). Unter Berücksichtigung all dieser Steuern liegt der Spitzensteuersatz für Unternehmen bei 34 Prozent.

 

Steuern für natürliche Personen

Die wichtigste Steuer für natürliche Personen ist die Einkommenssteuer (IRPF - Imposto de Renda de Pessoa Fisica). Die Berechnung erfolgt nach einer dreistufigen progressiven Einkommenstabelle. Einkommen bis umgerechnet ca. 5.500,00 Euro pro Jahr sind von der Einkommenssteuer befreit. Der Spitzensteuersatz liegt bei 27,5 Prozent. Unbeschränkt steuerpflichtig ist jeder Ausländer ab dem ersten Tag der Gültigkeit seines Arbeitsvisums.

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